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Wie ist die Arzneimittelversorgung geregelt?

Erstellt am Donnerstag, 16. April 2020 00:10
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. April 2020 00:11
Geschrieben von Administrator
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Mit der Kur-Apotheke haben wir einen Versorgungsvertrag gemäß § 12 Apothekengesetz abgeschlossen. Auf dessen Basis erfahren wir wertvolle Unterstützung bei der Arzneimittelversorgung und beim Rezeptmanagement. Darüber hinaus kontrolliert die Apotheke die verschiedenen Medikamente auf Neben- bzw. Wechselwirkungen, gegebenenfalls auch Sonden-Gängigkeit und Mörserfähigkeit. Dieser Service bringt für unsere Bewohnerinnen und Bewohner zusätzliche Sicherheit!