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Haus Gisela Seniorenheim GmbH & Co. KG, Grüner Weg 31, 59556 Lippstadt, Tel. 0 29 41 / 9448-0, E-Mail: information@haus-gisela.org

Leistungen

In unseren Preisen sind folgende Leistungen enthalten:

  • Wohnlich und hell eingerichtete Einzelzimmer mit separatem Badezimmer
  • Vollverpflegung mit mind. vier Hauptmahlzeiten: Frühstück, Mittagessen mit Menüauswahl, Kaffee und Kuchen sowie Abendessen. Zwischenmahlzeiten und Snacks nach Bedarf, sowie Diät- und Schonkost nach ärztl. Verordnung
  • Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser

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Angebote und Preise

Im Senioren- und Pflegeheim Haus Gisela bieten wir Ihnen Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Vollstationäre Pflege für alle Pflegegrade von 1 bis 5 an. Für Personen ohne Pflegegrad gilt PG o (ohne Pflegegrad).

In einem Senioren- und Pflegeheim werden die Kosten, d.h. die sogenannten Pflegesätze, pro Tag berechnet. Die Pflegesätze können vom Heim nicht frei gewählt werden, sondern müssen von den sogenannten Kostenträgern (Spitzenverbände der Pflegekassen und Sozialämter) genehmigt werden. 

 

Pflegesätze bei Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Von der Pflegeversicherung erhalten Sie bis zu 1.774,- € zur Deckung der Pflegekosten bei Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 bis 5; bei Pflegegrad 1 sind angesparte Entlastungsbeträge einsetzbar) für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen pro Jahr. Sollten die 28 Tage überschritten sein, gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege bis zu 1.612,- € für weitere 28 Tage zu beantragen, sofern die Pflegebedürftigkeit schon mindestens ein halbes Jahr besteht.

Die Investitionskosten können bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Pflegegrad 1 bis 5) gefördert werden. Diese Förderung erfolgt, sofern keine Unterstützung an anderer Stelle beantragt wurde und keine Kriegsopferfürsorge gewährt wird, in Abhängigkeit von dem zuletzt gemeldeten Wohnort bzw. Kreis des Pflegebedürftigen.

Die Kosten für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt von zum Beispiel 28 Tagen betragen im Einzelzimmer:

(ab dem 1.1.2024)

Preisliste Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege

Auch die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Hilfe zur Pflege ist möglich. Nähere Informationen geben wir Ihnen gern bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941 / 94480.

 

Pflegesätze bei vollstationärer Pflege

(ab dem 1.1.2024)

Preisliste vollstationäre Pflege

Leider ist eine Förderung der Investitionskosten (Pflegewohngeld) nicht möglich. Für die meisten Menschen, die Unterstützung benötigen, hat das allerdings keine Relevanz, denn in den Fällen hilft die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) sowie Wohngeld.

Um bei uns zu wohnen, ist es nicht notwendig:
• über ein hohes Einkommen zu verfügen,
• sich in unser Haus einzukaufen,
• eine Miet-Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. 

Sollte durch den Medizinischen Dienst (MD) noch keine Einstufung erfolgt sein oder kein Pflegegrad größer 2 anerkannt worden sein, so muss vor der Heimaufnahme eine schriftliche Bescheinigung der Heimnotwendigkeit vorliegen.

Die Kosten eines Seniorenheimplatzes (Pflegegrad o) müssen Sie selbst tragen, die Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes (Pflegegrad 1 bis 5) können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Sollten Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, so kann Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) sowie Wohngeld beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Nähere Informationen geben wir Ihnen gern bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941 / 94480.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

 

Kostenberechnung

Hier erfahren Sie, wie hoch der von Ihnen oder Ihren Angehörigen bzw. Kindern zu tragende Eigenanteil sein wird.

Basis sind die unter Angebote und Preise ausgewiesenen Werte:

  • Bei den Kosten der Kurzzeit- wie auch Verhinderungspflege haben wir die sogenannte Investitionskostenförderung zugrunde gelegt. Die Details erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
  • Bei vollstationärer Unterbringung werden für einen vollen Monat 30,42 Tage (durchschnittliche Anzahl Tage eines Monats) berechnet.

Die Kosten eines Seniorenheimplatzes (Pflegegrad o) müssen Sie selbst tragen, die Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Sollten Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, so kann bei Vorliegen einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.


Zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes (Pflegegrad 1 bis 5) können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Außerdem kann bei vollstationärer Unterbringung gegebenenfalls Pflegewohngeld gewährt werden, wenn Ihr Vermögen unter 10.000 € liegt. Dazu beraten wir Sie gern. Für den Fall, dass Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen können, sind wir Ihnen bei der Beantragung von Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) behilflich.

Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes (seit Januar 2020) müssen sich die Kinder erst an den Pflegekosten beteiligen, das heißt Elternunterhalt zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.

Sie können die Gesamtkosten manuell errechnen, indem Sie die Tagessätze (s. Angebote und Preise) mit der Anzahl der Tage eines Monats multiplizieren und den von der Pflegekasse je nach Pflegestufe gezahlten Anteil abziehen.

Zu dem ermittelten Eigenanteil sollte noch ein gewisses Taschengeld für etwaige Nebenkosten hinzugerechnet werden.
An Nebenkosten können auf Sie zukommen:

  • auf Wunsch Telefon mit Amtanschluss zu den jeweiligen Gebühren
  • Körperpflegemittel für den persönlichen Bedarf
  • chemische Reinigung der Kleidung
  • besondere Zeitungen, Zeitschriften usw.
  • Friseur, med. Fußpflege, usw.
  • Zuzahlung zu Medikamenten (sofern nicht befreit)

Weitergehende Antworten zu vielen Themen wie zum Beispiel "Wer finanziert den Heimaufenthalt?", "Wird mein Vermögen angerechnet?", "Was müssen meine Kinder bezahlen?" finden Sie unter FAQs - Oft gestellte Fragen.


Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Oft gestellte Fragen

Die Aufnahme in ein Senioren- und Pflegeheim wird meist unerwartet erforderlich. In solchen Fällen kommen auf die Betroffenen und Ihre Angehörigen viele Probleme und Fragen zu, mit denen Sie sich bisher noch nicht auseinandergesetzt haben. Im Folgenden können zwar nicht alle Fragen beantwortet werden, es soll jedoch ein erster Überblick gegeben werden.

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Seniorenberatung

Im Kreis Soest existieren trägerunabhängige Pflege-Beratungsstellen in Geseke, Lippstadt, Soest, Warstein und Werl.

Pflege-Beratungsstellen

für den Bereich der
Stadt Lippstadt
Stadt Erwitte
Gemeinde Lippetal (östlicher Bereich)
Gemeinde Anröchte

Stadt Lippstadt
Senioren Pflegeberatung 
Anita Polder 
Geiststr. 47
59555 Lippstadt
Tel 02941/980681
Fax 02941/980696
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www.stadt-lippstadt.de

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